Krebsvorsorge – Was wird bezahlt?

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Das gesetzliche Programm zur Krebsfrüherkennung

Für alle gesetzlich und privat Versicherten in Deutschland gibt es ein Krebsfrüherkennungsprogramm, auch Krebsvorsorge genannt.

In diesem Programm sind bestimmte Untersuchungen enthalten, die dazu dienen verschiedene Krebsarten möglichst früh zu erkennen. Fünf Krebsarten stehen hier im Fokus (2):

    • Brustkrebs
    • Gebärmutterhalskrebs
    • Hautkrebs
    • Darmkrebs
    • Prostatakrebs

Klare Regelung, welche Kosten übernommen werden müssen

Welche Untersuchungen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen bezahlen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festgelegt. Dies ist ein Gremium aus Krankenkassen und Ärzten, die sich miteinander anhand von wissenschaftlichen Erkenntnissen beraten, welche Untersuchungen erwiesener maßen helfen und daher für alle gesetzlich Versicherten übernommen werden (aber auch welche Untersuchungen anhand von Studien nicht ausreichend in ihrer Wirksamkeit belegt werden können und somit nicht von den Krankenkassen bezahlt werden müssen).

Hier zeigen wir Dir eine Übersicht über alle gesetzlichen Leistungen im Rahmen der Krebsvorsorge (1 & 2):

Übersicht der gesetzlichen Krebsvorsorgeleistungen

Was genau bei den einzelnen Untersuchungen gemacht wird, kannst Du hier nachlesen „Krebsvorsorge – Was wird gemacht?“

Neben diesen Untersuchungen gibt es noch sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Diese müsst ihr meist selbst bezahlen. Manche Krankenkassen bieten jedoch auch hier ihre Unterstützung an. Am besten wendest Du Dich an Deine Krankenkasse, wenn Du hierzu fragen hast.

Quellen

1 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/Frueherkennung_und_Vorsorgeleistungen/Krebs_Vorsorge-_und_Frueherkennungsleistungen.pdf

2 https://www.krebsinformationsdienst.de/vorbeugung/frueherkennung/index.php